Notariat
Im Notariat richtet sich der Gebührentarif nach der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) vom 26. April 2006.
Link zur kantonalen Gebührenverordnung
Für die nebenberuflichen Tät
igkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Die Höhe des Honorars wird individuell vereinbart.
Advokatur
Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der
Parteikostenverordnung (PKV) Anwendung. Bei Übernahme des Mandats klären wir Sie über die Grundsätze der Rechnungsstellung auf. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege.